Politische Verfolgungen 2012

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 01/02/2012 - Quelle: NJ-Autoren

"No hay presos politicos"
("Es gibt keine politischen Gefangenen", General Pinochett zitiert nach Scholl –Latour)

STRAFANZEIGE GEGEN ZAPATERO UND GARZON:
VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCLICHKEIT!

Göran Holming Major a.D.
Ostergatan 59 - 23010 Skanör

An die
AUDIENCIA NACINAL PRESIDENCIA
Calle Garcia Gutierrez 1
E-28071 Madrid

Betrifft:

Strafanzeige gegen den ehemaligen spanischen Ministerpräsidenten Zapatero, dessen Justizminister dessen Innenminister und den Richter Balthasar Garzon, die im Jahre 2007 durch politische Absprache in einer Junta mit einem Ausländer, nämlich dem österreichischen Judenführer Ariel Muzikant, die Auslieferung des Schriftstellers und Dichters Gerd Honsik an Österreich zum Zwecke der Verfolgung auf Grund dessen politischen Meinung und dessen Bekenntnisses zur deutschen Volkszugehörigkeit, also gegen spanisches Recht und unter Missachtung der Entscheidung der Audiencia Nacional aus 1995 veranlasst und dadurch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.

SACHVERHALTSDARSTELLUNG:

Der Präsident der jüdischen Kultusgemeinde Österreichs, der Immobilien-Tycoon Dr. Ariel Muzikant berichtete in einem Artikel in der jüdischen Zeitung "Die Gemeinde" vom September 2007:

"Seit Jahren bemüht sich die Kultusgemeinde um eine einheitliche europäische Gesetzgebung gegen Neonazismus und gegen Revisionismus (Leugnung der Shoa). ....und so wurde nach 15 Jahren Gerd Honsik in Spanien festgenommen und steht vor der Auslieferung nach Österreich. Mich persönlich freut dies, weil es wieder einmal beweist, dass meine Gespräche mit dem spanischen Premierminister, Außenminister und Justizminister im Januar dieses Jahres dazu beigetragen haben, eine entsprechende Meinungsbildung in der spanischen Regierung herbeizuführen".

Tatsächlich wurde Gerd Honsik nach 15 jährigem Wohlverhalten in Spanien von Richter Baltasar Garzon nach Österreich ausgeliefert. Dies obwohl das Spanische Höchstgericht, die Audiencia Nacional seine Auslieferung im Jahre 1995 rechtskräftig mit der Begründung abgelehnt hatte dass es sich um ein politisches Delikt handle. In Österreich wurde Honsik - in einem politischen Schauprozess in dem jegliche Verteidigung untersagt war, zu zunächst insgesamt 8 ½ Jahren Kerker verurteilt.

AUSLIEFERUNG UNTER FALSCHEM VORWAND

Die Auslieferung wurde mit der Begründung verlangt, Honsik habe "insbesonders den Holocaust" geleugnet. In Wahrheit aber bezogen sich nur zwei von 24 Anklagepunkten auf derartige Textstellen und diese lagen 16 beziehungsweise 24 Jahre zurück. Vielmehr ging es der Anklage ausschließlich um die Verteidigung des Geschichtsbildes das die US-geführte Allianz im rechtlich allgemein umstrittenen "Nürnberger Prozess" nach 1945 dem alten Europa aufgezwungen hatte.

So war das Bekenntnis des Dichters zum deutschen Volk und ein ihm unterstellte Eintreten für die Vereinigung Österreichs mit Deutschland, ebenso Bestandteil des Schauprozesses wie das Aufzeigen des Völkermordes der US-geführten Allianz nach Ende des Zweiten Weltkrieges durch Vertreibung und Hunger (Morgenthauplan), wobei alleine der Vertreibung nach Konrad Adenauer 6 Millionen Zivilisten zum Opfer gefallen waren.

Der Angeklagte also, der wegen angeblicher "Leugnung eines Völkermordes" verfolgt wurde, war in Wahrheit verfolgt, weil er einen ungeheuerlichen Völkermord aufzeigen wollte während seine Verfolger, nämlich die beiden Staatsanwälte und der Richter versuchten einen Völkermord, nämlich den der Alliierten, zu leugnen und mittels Missbrauch des Verbotsgesetzes vor Aufdeckung zu bewahren.

Bezeichnend dabei war:

1

dass alle Beweise, obzwar kein einziger auf eine Bestreitung der sog. "offenkundigen" Gaskammern abzielte, verworfen wurde,

2

dass die Verteidiger mit derselben Anklage bedroht wurden, der sie entgegenzutreten suchten,

3

dass ein Verteidiger vom Verfahren ausgeschlossen und der andere verhöhnt und mit Sprechverboten belegt wurde.

4

Bezeichnend auch, dass der Staatsanwalt 15 Jahre Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung wegen "besonderer Gefährlichkeit", also lebenslangen Kerker für die gewaltfreie Meinungsäußerung des Dichters verlangte.

WURDE DER TEXT DES SPANISCHEN EU-HAFTBEFEHLS GEFÄLSCHT?

Der spanische Text des EU-Haftbefehl unterschied sich damals vom Wortlauf und Sinn dieses Gesetzes im englischen und französischen Urtext, wie auch von den Texten in allen anderen europäischen Sprachen.

Während es in dem Gesetz heißt, dass nicht ausgeliefert werden darf wenn politische Verfolgung oder Verfolgung wegen der ethnischen Zugehörigkeit droht, war im spanischen Text das Wort "nicht" einfach weggelassen worden. Damit war der Sinn des Gesetzes ins Gegenteil verkehrt.

Warum an einem Irrtum gezweifelt werden darf? Honsik’s Anwälte in Spanien und Österreich wiesen die spanischen Behörden auf diesen Übersetzungsfehler hin. Diese reagierten jedoch nicht.

Erst jetzt, nachdem Honsik nach jahrelanger ungesetzlicher Haft bedingt entlassen wurde, soll die spanische Oberstaatsanwaltschaft erkannt haben, dass es sich um einen Übersetzungsfehler handle.

DIE ROLLE DES RICHTERS BALTAZAR GARZON:

Hat die österreichische Justiz Garzon seinerzeit belogen als sie sagte, es handle sich im Fall Honsik nicht um ein politisches Delikt?

Nein, die spanische Regierung und Richter Garzon wurden von Österreich nicht getäuscht. Denn sie kannten ja selbst nur zu gut den Wortlaut mit dem die Audiencia Nacional 1995 die Auslieferung Honsiks angelehnt hatte: "...que se trata de un delito politico y por tanto excluido de la extradicion." (Seite 2 des Urteils /Rollo 22/95)

Richter Garzon wusste, dass im vorliegenden Fall ein Mann um einer historischen Meinung Willen politische Verfolgung mit bis zu lebenslanger Haft droht. Und er wusste dies gar aus dem Urteil des spanischen Höchstgerichtes "Audiencia nacional" dessen Entscheidung zu ignorieren und zu verletzen er durch die Politik, (siehe das konspirative Treffen Zapatero/ Muzikant,) allem Anschein nach beauftragt worden war.

Dafür spricht auch die enthusiastische Danksagung der (sozialistischen) Justizministerin Österreichs, Frau Dr.Maria Berger. In einer Presseaussendung des österreichischen Justizministeriums vom 5. 10. 2007 zur Auslieferung Honsiks heißt es schamlos:

"Ausdrücklich Lob und Dank für die rasche Entscheidung spendete Justizminsterin Berger..., namentlich Richter Baltazar Garzon."

Ein besserer Beweis dafür, dass es sich bei der Auslieferung des Dichters um einen politischen Willkürakt zum Zwecke politischer Verfolgung, um eine Absprache zwischen exekutiver und richterlicher Gewalt handelte, könnte kaum besser dokumentiert werden.

DIE WICHTIGSTEN RECHTSBRÜCHE ZUM ZWECKE DER AUSLIEFERUNG:

(RICHTER BALTAZAR GARZON WILL SIE ALLE NICHT BEMERKT HABEN. VON DER POLTISCHEN ABSPRACHE MIT ZAPATERO, MUZIKANT WILL ER NICHTS WISSEN.)

1. Der EU-Haftbefehl gilt gar nicht für die Vollstreckung eines Haftbefehl , wenn diese Taten ganz oder teilweise vor dem 7. August 2002 liegen!" (§77,Abs. 4E-JZG)
2. Die Auslieferung ist deshalb unzulässig, weil sie voraussetzt, dass das Delikt in beiden Staaten (§ 14ARHG)also auch im ersuchten Staat strafbar sein muss, sofern es sich um ein politisches Delikt handelt. (§ 11ARHG)
3. Die Auslieferung ist auch dann unzulässig, wenn die auszuliefernde Person...wegen ihrer politischen Anschauung einer Verfolgung ausgesetzt wäre. (Artikel 3, Abs. 2des Europäischen Auslieferungsabkommens)
4. "Die spätere Einführung des Auslieferungsgesetzes kann die in Spanien seinerzeit festgestellte Unzulässigkeit der Auslieferung (durch die Audiencia Nacional) nicht rückwirkend ändern.(EMRK Art. /Rückwirkungsverbot)
5. Die spanische Verfassung verbietet die Auslieferung politischer Delikte, sofern diese nicht "terroristische Akte" darstellen. (Artikel 13/3 der spanischen Verfassung)
6. Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes liegt vor bei

Freiheitsentzug unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechtes (Artikel 7/1 Absatz e des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes), , Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen.. .oder ethnischen Gründen (Artikel 7/1 Absatz h des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes)

ANTRAG

Ich bitte die Staatsanwaltschaft zu überprüfen ob der ehemalige Ministerpräsident Jose Luis Zapatero, dessen damaliger Justizminister und Außenminister in Kollaboration mit dem Richter Balthazar Garzon durch eine Konspiration mit dem Ausländer Ariel Muzikant und Frau Maria Berger die Auslieferung des österreichischen Dichters und Schriftstellers Gerd Honsik zum Zwecke einer unmenschlichen und unfairen politischen Verfolgung an Österreich zu verantworten haben und ob die Genannten dadurch mehrfach

I.)

ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

II.)

das Verbrechen des Amtsmissbrauches

III.)

der Fälschung des EU-Haftbefehls

IV.)

der Verschwörung in einer Junta gegen die spanische Verfassung begangen haben.

Ich beantrage die Genannten wegen der hier aufgezeigten Verbrechen vor dem zuständigen Gericht anzuklagen.

Hochachtungsvoll
Göran Holming, Major a.D.


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